Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?
Ein Listenhund ist ein Hund, der per Gesetz als potenzielle Gefahr für Menschen eingestuft wird. Diese Einstufung erfolgt auf Basis der Rassezugehörigkeit oder, in Einzelfällen, durch eine individuelle Gefährlichkeitsfeststellung. In Hessen ist die Einstufung solcher Hunde in der Hessischen Hundeverordnung (HundeVO) geregelt.
Die Gefährlichkeitsvermutung bei Listenhunden bedeutet jedoch nicht, dass alle Hunde dieser Rassen automatisch aggressiv sind. Der Gesetzgeber hat viel mehr Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um potenzielle Gefahren durch eine unsachgemäße Haltung zu minimieren.
Gefährlicher Pitbull, niedlicher Labrador – gibt es sogenannte Kampfhunde?
Der Begriff„Kampfhund“ wird häufig verwendet, ist jedoch weder fachlich korrekt noch rechtlich definiert. Ursprünglich wurden Hunde wie der Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Bulldog gezielt für Kämpfe gezüchtet. Heute jedoch werden diese Hunde oft als Familienhunde gehalten.
Die Einstufung als Listenhund ist nicht als Diskriminierung der Rasse zu verstehen, sondern basiert auf der Annahme, dass bestimmte Hunderassen durch ihre körperliche Stärke und ihren ursprünglichen Zweck ein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen könnten. Entscheidend für das Verhalten eines Hundes sind jedoch die Erziehung, die Haltung sowie die individuelle Wesensart.
Viele Listenhunde sind friedliche und liebevolle Tiere. Um diese Eigenschaft zu belegen, können Halter:innen durch eine sogenannte positive Wesensprüfung nachweisen, dass ihr Hund keine Gefahr für Menschen darstellt.
Rottweiler, Kangal und Dogo Argentino – die Rasseliste in Hessen
In Hessen führt die Hessische Hundeverordnung eine Liste mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Diese Liste umfasst folgende Rassen und deren Kreuzungen:
●Pitbull Terrier
●American Staffordshire Terrier
●Staffordshire Bullterrier
●Bullterrier
●American Bulldog
●Rottweiler
Hunde, die auf dieser Liste stehen, unterliegen besonderen Auflagen. So müssen Halter:innen unter anderem ihre Sachkunde nachweisen, bestimmte Vorgaben zur Haltung erfüllen und den Hund in einem eingefriedeten Besitztum halten. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass von diesen Tieren keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Muss mein Hund in Hessen einen Wesenstest machen?
Für Hunde, die auf der Liste stehen, gilt in Hessen eine generelle Gefährlichkeitsvermutung. Diese kann jedoch durch einen Wesenstest widerlegt werden. Die sogenannte positive Wesensprüfung dient dazu, das Verhalten des Hundes individuell zu bewerten. Besteht der Hund die Prüfung, gilt er nicht länger als gefährlich im Sinne des Gesetzes.
Ein Wesenstest umfasst mehrere Prüfungen. Der Hund wird auf sein Verhalten gegenüber fremden Menschen, Kindern und anderen Hunden getestet. Zudem wird überprüft, wie er auf unbekannte Reize und Stresssituationen reagiert. Der Test zeigt, ob der Hund artübliche Unterwerfungsgestik zeigt und sich sozialverträglich verhält.
Halter:innen eines Listenhundes können durch den bestandenen Wesenstest belegen, dass ihr Hund trotz seiner Rassezugehörigkeit keine Gefahr darstellt. Der Wesenstest und eine Hundekrankenversicherung sind wichtige Schritte für verantwortungsvolle Hundehalter:innen.
Was ist ein Sachkundenachweis?
Ein Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung, die belegt, dass die Halterin bzw. der Halter eines Listenhundes über ausreichende Kenntnisse zur Haltung, Erziehung und Führung des Hundes verfügt.
Die Sachkundeprüfung wird von den zuständigen Behörden im Bundesland Hessen organisiert. Die Prüfung umfasst theoretisches Wissen über das Verhalten von Hunden sowie praktische Fähigkeiten im Umgang mit dem eigenen Tier. Zu den Themen gehören unter anderem:
- Grundlagen des Hundeverhaltens
- Bedeutung der Erziehung und Sozialisierung
- Erkennen von Stress- oder Aggressionssignalen
- Regeln für den sicheren Umgang mit dem Hund in der Öffentlichkeit
Zusätzlich zum Sachkundenachweis benötigen Halter:innen oft weitere Dokumente, darunter:
- ein aktuelles Führungszeugnis, um die persönliche Eignung nachzuweisen,
- einen Nachweis über den Chip des Hundes, damit dieser eindeutig identifizierbar ist,
- eine Haftpflichtversicherung für den Hund.
Der Sachkundenachweis ist eine Voraussetzung, um die Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes zu erhalten.
Auflagen für Halter:innen von Listenhunden in Hessen
Die Haltung eines Listenhundes in Hessen ist an zahlreiche Auflagen gebunden. Neben dem Nachweis der Sachkunde und dem Wesenstest gibt es weitere Bestimmungen:
- Der Hund muss in einem sicher eingefriedeten Besitztum gehalten werden, um ein Entweichen zu verhindern.
- In der Öffentlichkeit gelten für Listenhunde meist eine Leinen- und Maulkorbpflicht, es sei denn, der Hund hat die Wesensprüfung bestanden.
- Die Behörden können weitere Auflagen erteilen, je nach individueller Gefährlichkeitseinschätzung.
Die zuständigen Behörden verfolgen mit diesen Maßnahmen das Ziel, das Zusammenleben von Menschen und Hunden zu regulieren und mögliche Gefahren zu minimieren.