Listenhunde in Niedersachsen: Bestimmungen und Regeln für Halter

Das Thema Listenhunde und Kampfhunde wird in Deutschland immer wieder kontrovers diskutiert – auch in Niedersachsen. Viele Hundehalter sind unsicher, welche Regeln und Auflagen für bestimmte Hunderassen gelten und wie sie diese einhalten können. In diesem Artikel erfahren Sie, was das niedersächsische Hundegesetz (NHundG) regelt, welche Rassen oft als Kampfhunde bezeichnet werden und welche Anforderungen an Halter gefährlicher Hunde gestellt werden.

Was regelt das Hundegesetz in Niedersachsen?

Das niedersächsische Hundegesetz (NHundG) legt die Rahmenbedingungen für die Hundehaltung im Bundesland fest. Es wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und Vorfälle wie Beißattacken zu minimieren. Besonders wichtig ist dabei der Umgang mit gefährlichen Hunden, die als potenzielle Gefahr für Menschen oder andere Tiere eingestuft werden.

In Niedersachsen gibt es keine pauschale Rasseliste, wie in anderen Bundesländern. Stattdessen wird jeder Hund individuell beurteilt. Das bedeutet: Ein Hund wird nur dann als gefährlich eingestuft, wenn er auffällig geworden ist – beispielsweise durch aggressives Verhalten oder einen Beißvorfall. Diese Herangehensweise ermöglicht eine faire Behandlung der Tiere, unabhängig von ihrer Rasse.

Darüber hinaus schreibt das NHundG vor, dass alle Hundehalter, die erstmals einen Hund aufnehmen, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Auch die Haftpflichtversicherung ist für alle Hunde in Niedersachsen verpflichtend.

Welche Rassen zählen zu den Kampfhunden?

Es kann eine Maulkorbpflicht geben

Obwohl es in Niedersachsen keine Listenhunde gibt, werden in der öffentlichen Diskussion oft bestimmte Hunderassen als Kampfhunde bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da sie auf Vorurteilen basiert und nicht auf dem tatsächlichen Verhalten eines Hundes. Zu den häufig genannten Rassen zählen:

Diese Rassen gelten in einigen Bundesländern automatisch als gefährlich und stehen dort auf einer Liste. In Niedersachsen wird jedoch individuell entschieden, ob ein Hund gefährlich ist. Es kommt nicht auf die Rasse an, sondern auf das Verhalten des einzelnen Hundes.

Auflagen für Hundehalter von Listenhunden

Halter von gefährlich eingestuften Hunden in Niedersachsen müssen strenge Auflagen erfüllen, um sicherzustellen, dass von ihrem Tier keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Sachkundenachweis: Hundehalter müssen beweisen, dass sie die notwendigen Kenntnisse über Hundeerziehung, Verhalten und rechtliche Vorgaben besitzen.
  • Leinenpflicht: Als gefährlich eingestufte Hunde dürfen nur noch an einer reißfesten und stabilen Leine geführt werden.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Versicherung ist Pflicht, damit mögliche Schäden, die der Hund verursacht, finanziell abgedeckt sind. Denken Sie auch an die Gesundheit Ihres Hundes und informieren Sie sich über eine Hundekrankenversicherung.
  • Sicherer Auslauf: Grundstücke oder Gärten, in denen ein gefährlicher Hund gehalten wird, müssen sicher eingezäunt sein, sodass der Hund nicht entkommen kann.
  • Maulkorbpflicht: Gefährliche Hunde müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, um Beißvorfälle zu verhindern.

Die Einhaltung dieser Auflagen wird von den zuständigen Behörden überprüft. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen, von Geldbußen bis hin zu einem Haltungsverbot. 

Dobermann und Rottweiler – generell gefährliche Hunde?

Eine Hundehaftpflicht ist verpflichtend abzuschließen

Immer wieder wird diskutiert, ob bestimmte Hunderassen wie Dobermänner oder Rottweiler per se als gefährlich einzustufen sind. In einigen Bundesländern ist die Haltung von Listenhunden eingeschränkt oder verboten. Dies ist in Niedersachsen nicht der Fall. Beide Rassen können bei artgerechter Haltung und guter Erziehung hervorragende Begleiter sein. Dobermänner zeichnen sich durch ihre Intelligenz und ihren Schutzinstinkt aus, während Rottweiler für ihre Loyalität und ruhige Art bekannt sind. Probleme entstehen häufig nur dann, wenn Hunde falsch gehalten, unzureichend sozialisiert oder absichtlich aggressiv gemacht werden.

Allerdings gilt auch in Niedersachsen: Falls ein Dobermann oder Rottweiler durch aggressives Verhalten auffällt, können Behörden eine Einstufung als gefährlich vornehmen. Dann gelten dieselben Auflagen wie bei anderen gefährlich eingestuften Hunden.

Maulkorbpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine allgemeine Maulkorbpflicht für Hunde. Eine solche Verpflichtung besteht nur für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelung dient dazu, die Sicherheit in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, besonders in belebten Gebieten wie Parks, Straßen oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Halter gefährlicher Hunde sollten den Maulkorb als Schutzmaßnahme verstehen, nicht als Strafe für ihren Hund. Moderne Maulkörbe sind so konzipiert, dass sie bequem sitzen und den Hund nicht beeinträchtigen.

Sachkundenachweis

Ein Sachkundenachweis ist in Niedersachsen für alle Hundehalter verpflichtend, die zum ersten Mal einen Hund aufnehmen. Für Halter gefährlicher Hunde gibt es zusätzlich eine erweiterte Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

  • Der theoretische Teil: Hier werden allgemeine Kenntnisse über Hunde abgefragt, z. B. zur Körpersprache, zum Verhalten und zu gesetzlichen Vorgaben.
  • Der praktische Teil: Hundehalter müssen nachweisen, dass sie ihren Hund sicher führen können, sowohl im Alltag als auch in besonderen Situationen.

Der Sachkundenachweis stellt sicher, dass Halter über das nötige Wissen verfügen, um ihren Hund artgerecht und verantwortungsvoll zu führen.

Fazit: Individuelle Gefährlichkeitsprüfung statt pauschaler Rasseliste

Niedersachsen verfolgt mit seinem Hundegesetz einen fairen und differenzierten Ansatz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern entscheidet hier nicht die Rasse eines Hundes über seine Gefährlichkeit, sondern sein individuelles Verhalten. Dies gibt verantwortungsvollen Hundehaltern eine Chance, unabhängig von Vorurteilen.

Allerdings gelten für gefährlich eingestufte Hunde strenge Auflagen, die der Sicherheit dienen. Wer sich gut informiert und verantwortungsvoll handelt, kann jedoch auch in Niedersachsen ohne Probleme einen Hund halten – egal welcher Rasse.