Das steht in der Gebührenordnung für Tierärzte
In der Gebührenordnung für Tierärzte sind alle tierärztlichen Leistungen inklusive einem Mindestsatz für die Abrechnung enthalten. Ein kleiner Einblick in die aktuelle GOT 2020:
- Allgemeine Untersuchung eines Hundes mit Beratung: 13,47 Euro
- Untersuchung und Beratung bei Katzen: 8,98 Euro
- Impfbescheinigung: 3,85 Euro
- Operation einer einfachen Fraktur: 192,42 Euro
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Leistungen, die verzeichnet sind. Sie erstrecken sich von der Untersuchung über die Behandlung bis zur Erstellung von Gutachten. Die GOT bildet damit die Grundlage für jede Rechnung, die Sie von Ihrem Veterinärmediziner für dessen Leistungen erhalten.
Gut zu wissen:
Ein Termin beim Tierarzt umfasst meistens mehrere Leistungen, zum Beispiel eine Untersuchung und eine Impfung. Entsprechend rechnet der Tierarzt mehrere Positionen ab. Hinzu kommen die Kosten für Material wie Kanülen, Verbände oder Arznei.
Basissatz und erhöhter Satz: Abrechnung je nach Situation
Für jede Leistung sieht die GOT drei verschiedene Sätze vor:
Der Basissatz, auch 1-facher GOT-Satz, ist die Mindestgebühr, die erhoben wird. Daneben gibt es noch den 2-fachen und 3-fachen Satz.
Ein Beispiel: Der Basissatz für die Kastration einer weiblichen Katze liegt bei 57,72 Euro. Daraus ergibt sich ein 2-facher GOT-Satz von 115,44 Euro und ein 3-facher GOT-Satz von 173,16 Euro.
Welcher GOT-Satz wird abgerechnet?
Die Frage, nach welchem Satz der Tierarzt abrechnet, ist nicht pauschal zu beantworten. Allgemein gilt, dass er nicht günstiger sein kann, als die GOT es vorgibt. Wer seinen Hund oder seine Katze behandeln lässt, kann daher nur entnehmen, wie teuer die Behandlung mindestens sein wird.
Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass kleinere Praxen auf dem Land eher nach dem 1-fachen GOT-Satz abrechnen. Kliniken in der Stadt sind hingegen meist teurer. Ein Spezialist für bestimmte Erkrankungen kann auch den 3-fachen Satz verlangen. Die Wahl des Satzes richtet sich auch nach dem Aufwand. Dauert die Behandlung ungewöhnlich lange oder ergibt sich eine schwierige Situation, wird die Rechnung höher ausfallen.
Tipp: Fragen Sie Ihren Tierarzt vor der Behandlung, wie teuer die Untersuchung oder der Eingriff in etwa sein wird.
Es wird sogar noch etwas komplizierter: Tierärzte müssen nicht streng nach den vorgegebenen Sätzen abrechnen. Es ist ebenso möglich, dass sie den 1,6-fachen oder 1,8-fachen Satz verwenden. Genauere Informationen dazu können Sie Ihrer Rechnung entnehmen.
Wozu dient die GOT?
Warum gibt es eine Gebührenordnung für Tierärzte?
Im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens erhalten Tierärzte damit eine fundierte Grundlage zur Abrechnung ihrer Leistungen. Zweitens haben Tierbesitzer die Gewissheit, dass die Kosten für eine Untersuchung in bestimmten Grenzen festgelegt sind. Dadurch gibt es also weder Wucher- noch Dumpingpreise.
Aktuelles: die GOT 2020
Inhaltlich wird die GOT vergleichsweise selten überarbeitet. Erstmalig aufgestellt wurde die Liste im Jahr 1940, die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 1999. Allerdings werden die Gebühren von Zeit zu Zeit angepasst, so zum Beispiel 2017, als sie um 12 % angehoben wurden. In der GOT 2020, die seit dem 14. Februar 2020 gilt, finden sich außerdem neue Regelungen den Notdienst betreffend.
Im Regelfall wird eine Notdienstgebühr von 50,00 € netto zu den definierten Notdienstzeiten erhoben. Notdienstgebührensätze können gemäß der Bundestierärztekammer wie folgt abgerechnet werden:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
Tierärzte dürfen in diesen Fällen mindestens den 2-fachen und maximal den 4-fachen GOT Satz erheben.
Neu!
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen, dies war zuvor lediglich maximal zum 3-fachen Satz möglich.
Krankenversicherung für Haustiere: GOT ist wichtig
Wie viel Herrchen und Frauchen für einen Tierarztbesuch zahlen müssen, richtet sich nach der GOT. Wer Vorsorge für den Fall der Fälle treffen möchte, ist mit einer Tierkrankenversicherung für Hunde oder Katzen gut beraten. Die SantéVet Versicherung übernimmt dann je nach Tarif eine Vielzahl von Tierarztkosten für die Behandlung. Wer eine tendenziell teurere Spezialklinik für sein/ihr Tier aufsuchen möchte, sollte genau auf den Faktor bei der Abrechnung achten und diesen erfragen.
Schon gewusst?
Die Tierkrankenversicherung von SantéVet erstattet Ihnen unabhängig vom angewendeten GOT-Satz Ihre Tierarztkosten. Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob Ihr Tierarzt zum 1-fachen oder 4-fachen GOT Satz abrechnet. SantéVet erstattet Ihnen Ihre Kosten bis zur definierten Jahresobergrenze und zum vereinbarten Erstattungssatz.
Hunde und Katzen beim Tierarzt: Hier gelten unterschiedliche Kosten
Die GOT differenziert die Leistungen nach der Art des Haustiers. Wie unterscheidet sich der GOT-Satz für den Hund von dem für die Katze? In der Regel sind die Behandlungskosten für Hunde etwas höher. Eine allgemeine Untersuchung bei Hunden kostet zum Beispiel 13,47 Euro nach 1-fachem Satz, während für Katzen eine Gebühr von 8,98 Euro festgelegt ist. Zurückzuführen ist dieser Unterschied zum Beispiel auf den unterschiedlichen Zeitbedarf bei der Untersuchung der Tiere.
Vorsicht: Manchmal gilt der Besuch beim Tierarzt als zu teuer. Das kann jedoch bedeuten, dass das Tier unnötig leidet. Suchen Sie deshalb bei Krankheitssymptomen immer Ihren Tierarzt auf. Ein frühzeitiger Termin ist das Beste für Ihr Tier und vermeidet unnötige Kosten.
Wann fallen zusätzliche Kosten an?
Wie hoch die Tierarztrechnung letztlich ausfällt, hängt nicht nur von den Leistungen wie Untersuchung und Therapie ab. Darüber hinaus gibt es verschiedene Posten, die zusätzliche Kosten erzeugen können. Dazu gehört zum Beispiel der Eilbesuch des Tierarztes, bei dem der Praxisbetrieb gestört wird.
Ebenso kostet es Geld, wenn der Besuch am Wochenende oder in der Nacht stattfindet. Die aufgewandte Zeit wird hingegen nicht separat in Rechnung gestellt, denn sie ist in der Regel mit den vorgesehenen Kosten abgegolten. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa wenn der Tierarzt nach der Behandlung noch länger bleibt, weil der Tierhalter dies wünscht.
Zudem gibt es einige wenige Leistungen, die zusätzlich nach Zeitfaktor berechnet werden. Der einfache Satz für die Zeitgebühr von 15 Minuten beträgt 16 Euro.
Fragen Sie nach: Sind Sie unsicher, was die Abrechnung Ihres Tierarztes anbelangt? Dann lassen Sie sich die Rechnung nach GOT aufschlüsseln.