Müssen Sie eine Hundehaftpflicht abschließen?

In Deutschland besteht keine bundesweite gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen oder als Voraussetzung für die Hundehaltung vorschreiben können.

Zum Beispiel kann in einigen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung für als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen wie Pitbulls oder American Staffordshire Terrier gesetzlich vorgeschrieben sein. In anderen Regionen kann eine Hundehaftpflicht als Voraussetzung für die Anmeldung eines Hundes bei den örtlichen Behörden erforderlich sein.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Haftung für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden. Der Halter eines Tieres haftet nach § 833 BGB für Schäden, die es verursacht hat. Es obliegt dem Halter, sämtliche Schäden zu ersetzen, die er durch seinen Hund verursacht hat, unabhängig davon, ob es sich um eine Fahrlässigkeit handelt oder nicht.

Gibt es Regelungen für „Kampf“- oder Listenhunde?

Die einzelnen Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend machen oder nicht. Immer mehr Bundesländer entscheiden sich dafür. Hier gilt also, im Gegensatz zur Krankenversicherung für Hunde, eine Pflicht. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin. Die Hundehaftpflicht ist in Nordrhein-Westfalen bei Hunden mit einem Körpermaß ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg obligatorisch. In vielen Städten ist es inzwischen üblich, dass die Stadt den Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Hundes verlangt.
Wenn Ihr Tier ein Listenhund ist, informieren Sie sich bitte in Ihrem Bundesland über die geltenden Regeln. In diesem Fall sind oft noch weitere Auflagen zu erfüllen.

Was kostet eine Hundehaftpflicht im Durchschnitt?

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Versicherungsgesellschaft, die Rasse und Größe des Tieres, der Wohnort des Versicherungsnehmers und der gewünschte Deckungsumfang. Die jährlichen Prämien können zwischen etwa 50 € und 150 € liegen, doch ist dies nur ein grober Durchschnitt und die tatsächlichen Kosten können höher oder niedriger sein.

Die Rasse und Größe des Hundes sind entscheidende Faktoren, da größere Hunderassen tendenziell höhere potenzielle Schadenssummen verursachen können. Darüber hinaus können bestimmte Rassen als risikoreicher eingestuft werden und höhere Prämien haben. Der Wohnort des Versicherungsnehmers spielt ebenfalls eine Rolle, da verschiedene Regionen unterschiedliche Haftpflichtanforderungen und -risiken aufweisen können. Städtische Gebiete mit höherer Bevölkerungsdichte und mehr öffentlichen Räumen können zu höheren Prämien führen, da das Risiko von Schäden erhöht ist.

Der gewünschte Deckungsumfang beeinflusst ebenfalls die Kosten. Eine umfassendere Deckung, die zusätzliche Leistungen wie Tierarztkosten oder die Deckung von Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Objekten umfasst, kann zu höheren Prämien führen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote von Versicherungsgesellschaften einzuholen und die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um die beste Deckung zu einem angemessenen Preis zu finden. Einige Versicherer bieten auch Rabatte an, wenn mehrere Haustiere versichert sind oder wenn der Versicherungsnehmer bereits andere Policen bei ihnen hat.

Selbstbeteiligung 

Die Selbstbeteiligung bei einer Hundehaftpflicht wird in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Normalerweise haben Versicherungsnehmer:innen die Möglichkeit, aus verschiedenen Selbstbeteiligungsoptionen zu wählen, die sich auf die Höhe der Prämien auswirken können.

Typischerweise wird die Selbstbeteiligung als fester Geldbetrag pro Schadensfall festgelegt. Zum Beispiel kann die Selbstbeteiligung abhängig von den Bedingungen des Versicherungsvertrags 100 €, 250 €, 500 € oder mehr betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine höhere Selbstbeteiligung in der Regel zu niedrigeren Versicherungsprämien führt, während eine niedrigere Selbstbeteiligung höhere Prämien zur Folge haben kann. Versicherungsnehmer sollten die Selbstbeteiligung sorgfältig abwägen und berücksichtigen, wie viel sie im Schadensfall selbst tragen können und wollen, und wie sich dies auf die monatlichen Kosten der Versicherung auswirkt.

 

Hundeversicherung

Was deckt eine Hundehalterhaftpflicht?

Als Hundebesitzer:in hafteten Sie für Schäden, die Ihr Tier einem Dritten verursacht hat. Im Allgemeinen lassen sich das Ausmaß und die daraus entstehenden Folgekosten nicht abschätzen. Es ist möglich, dass Ihr Vierbeiner einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und die Person aufgrund dauerhafter Beeinträchtigungen eine lebenslange Rentenzahlung erhält. Für diesen Fall muss Ihre Hundehaftpflicht aufkommen. Bei Personenschäden und Unfällen können die Kosten schnell in die Millionenhöhe gehen. Sollte die Deckungssumme Ihrer Hundehaftpflicht nicht ausreichen, haften Sie zusätzlich in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen.

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Warum die Pflicht zur Hundeversicherung sinnvoll ist – Schadenbeispiele

Es gibt viele weitere Szenarien: Ihr Hund ist in eine Beißerei verwickelt worden. Oder er bellt einen Radfahrer an, der sich erschreckt und stürzt. Ihr Vierbeiner springt vor lauter Freude auf das Auto des Bekannten und schon ist der Lack beschädigt. Ihr Hund sieht ein Tier auf der gegenüberliegenden Straßenseite, stürmt los und sorgt für einen Autounfall, oder aber er verwandelt das Ferienhaus in einen Hundespielplatz. Personen- und Sachschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen. Hier sind einige weitere Beispiele für Schäden, die von einer Hundehaftpflicht abgedeckt werden können:

  1. Sachschäden: Wenn Ihr Hund beispielsweise Möbel, Kleidung oder andere Gegenstände beschädigt, kann die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen.
  2. Personenschäden: Falls Ihr Tier eine Person verletzt, sei es durch einen Biss oder einen Sturz, können die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und eventuelle Schmerzensgelder von der Versicherung übernommen werden.
  3. Vermögensschäden: Wenn Ihr Hund einen finanziellen Verlust verursacht, zum Beispiel durch das Beschädigen von Eigentum oder das Verursachen von Unfällen, die zu finanziellen Einbußen führen, kann die Versicherung auch für diese Schäden aufkommen.
  4. Mietsachschäden: Falls Ihr Vierbeiner in einer gemieteten Unterkunft Schäden verursacht, kann die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsumfänge je nach Versicherungspolice variieren können. Die Hundehaftpflicht übernimmt die Haftung für Schäden, die Ihr Hund einem Dritten zufügt, wenn Sie als Hundehalter:in haftbar gemacht werden können.
Sie werden nicht verhindern können, dass Ihr Vierbeiner einmal einen Schaden anrichtet. Möglicherweise ist es nicht seine Schuld. Dies ist jedoch nicht von Bedeutung, da Sie allein aus der Gefahr heraus haften, dass Ihr Hund anwesend ist.

Wie können Sie am besten Unfälle verhindern?

Es ist von Bedeutung, einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und die richtigen Verhaltensregeln im Umgang mit Tieren zu befolgen:

  • Erziehung und Sozialisierung: Es ist für einen gut ausgebildeten und sozialisierten Hund nicht wahrscheinlich, einen Menschen zu verletzen. Investieren Sie Zeit in die Ausbildung Ihres eigenen Tieres. Hunde sollten stets an der Leine gehalten werden, um unerwartete Begegnungen mit anderen Menschen oder Tieren zu vermeiden.
  • Kinder richtig anleiten: Es ist wichtig für Kinder, zu verstehen, wie sie sich einem Hund gegenüber verhalten sollten. Es ist wichtig, dass Sie ihn nicht belästigen oder verunsichern und stets in der Obhut eines Erwachsenen sind. Kinder sind oft nah bei den Tieren. Deshalb können sie im Gesicht verletzt oder gar gebissen werden. Dies kann durch verantwortungsbewusste Erwachsene verhindert werden. Es ist wichtig, dass Sie bei Kontakten mit fremden Tieren immer den Hundehalter informieren, bevor Sie sich ihm nähern oder ihn näher heranziehen.
  • Bitte achten Sie auf die Signale Ihres Hundes: Seien Sie dem Hund gegenüber respektvoll und achten Sie auf seine Körpersprache. Es ist nicht ratsam, den Vierbeiner zu bedrängen oder ihn in unangenehme Situationen zu bringen. Es ist für Hundehalter:innen häufig hilfreich, die Körpersprache von Hunden zu verstehen. Wenn Sie erst seit Kurzem einen Hund besitzen, ist es ratsam, sich über die Anzeichen von Aggression zu informieren.

 

Hund am Strand

Welche Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund nicht?

Obwohl die Hundehaftpflicht eine breite Palette von Schäden abdeckt, gibt es bestimmte Situationen und Schadensfälle, die in der Regel nicht von der Versicherung übernommen werden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, welche Ausschlüsse und Einschränkungen in Ihrer Police enthalten sind. Hier sind einige häufige Ausschlüsse:

  1. Vorsätzliche Schäden: Schäden, die absichtlich durch Ihren Hund verursacht wurden, sind normalerweise nicht abgedeckt. Dies umfasst Schäden, die durch Aggression oder Provokation entstehen.
  2. Schäden am eigenen Eigentum: Die Versicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die Ihr Hund an Ihrem eigenen Eigentum verursacht, wie zum Beispiel an Ihrem Haus, Ihren Möbeln oder Ihrem Fahrzeug.
  3. Schäden an Familienmitgliedern: Schäden, die Familienmitglieder oder andere im gleichen Haushalt lebende Personen erleiden, sind in der Regel nicht abgedeckt. Dies kann auch für Personen gelten, die im Rahmen einer bezahlten Dienstleistung im Haushalt arbeiten.
  4. Schäden durch Rasseausschlüsse: Bestimmte Rassen können von der Deckung ausgeschlossen sein, insbesondere wenn sie als gefährlich eingestuft sind. Dies variiert je nach Versicherungsgesellschaft und kann in den Versicherungsbedingungen angegeben sein.
  5. Straftaten: Schäden, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen entstehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Vandalismus, sind in der Regel nicht abgedeckt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ausschlüsse und Bedingungen je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie die Ausschlüsse verstehen.

Unterstützung bei unberechtigten Ansprüchen

Im Falle unberechtigter Ansprüche gegen Ihre Hundehaftpflicht führt die Versicherungsgesellschaft eine gründliche Untersuchung durch, einschließlich der Sammlung von Beweisen und Zeugenaussagen. Sollten sich die Ansprüche als unbegründet erweisen, übernimmt die Versicherung die Abwehr und ergreift rechtliche Schritte zum Schutz Ihrer Interessen.

Sie unterstützt Sie aktiv und leitet Verhandlungen ein oder setzt sich vor Gericht zur Wehr, um sicherzustellen, dass Sie nicht für Schäden haften müssen, die Ihr Hund nicht verursacht hat. Es ist entscheidend, Ihrer Versicherung alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf eng mit ihr zusammenzuarbeiten, um die Situation zu klären und Ihre Rechte zu wahren. Ihre Hundehaftpflichtversicherung ist Ihr verlässlicher Partner, der Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt und Sie in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt.

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Rechtliche Grundlagen im Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen oder dort leben möchten, gelten je nach Land unterschiedliche rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Hundehaftpflichtversicherung. Während in Deutschland eine Hundehaftpflicht nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es Länder, in denen eine Versicherung für Hundehalter:innen verpflichtend ist.

Hundehaftpflicht in der EU:

In vielen europäischen Ländern wird eine Hundehaftpflichtversicherung zumindest für bestimmte Hunderassen oder größere Hunde vorgeschrieben. In Ländern wie Frankreich, Spanien oder Italien müssen Halter:innen von sogenannten „gefährlichen“ Hunderassen in der Regel eine Versicherung nachweisen können. Auch bei Reisen innerhalb der EU empfiehlt es sich, eine Hundehaftpflicht zu haben, da Hunde für Schäden, die sie an Dritten oder deren Eigentum verursachen, haftbar gemacht werden können.

Reisen mit dem Hund:

Viele deutsche Hundehaftpflichtversicherungen decken Schäden im Ausland ab, oft für eine begrenzte Dauer von bis zu zwölf Monaten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren. Einige Policen beschränken den Schutz jedoch auf Europa, während für Länder außerhalb der EU ein zusätzlicher Schutz erforderlich sein kann. Vor einer Reise sollten Sie Ihre Police prüfen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Zielgebiet gilt.

Besondere Vorschriften in einzelnen Ländern:

  • Schweiz: In einigen Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben, insbesondere für größere Tiere.
  • Österreich: Hier gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht in manchen Bundesländern, etwa in Wien.
  • Skandinavien: Länder wie Schweden und Norwegen haben strenge Regelungen, die nicht nur eine Hundehaftpflicht empfehlen, sondern auch die Haltung bestimmter Rassen einschränken können.

Langfristiger Aufenthalt im Ausland:
Wenn Sie dauerhaft in ein anderes Land umziehen, sollten Sie sich über die lokalen Anforderungen zur Hundehaltung informieren. Es kann notwendig sein, eine neue Versicherung im Zielland abzuschließen, da nicht alle deutschen Versicherer dauerhaften Schutz außerhalb Deutschlands anbieten.

Wichtig:
In vielen Ländern ist eine Hundehaftpflicht nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme, sondern auch ein Nachweis der verantwortungsvollen Hundehaltung. Fehlender Versicherungsschutz kann im Schadenfall zu hohen finanziellen Forderungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Halter:innen sollten sich daher frühzeitig über die länderspezifischen Regelungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Hundehalterhaftpflicht in den Bundesländern: ein Überblick

Die Regelungen zur Hundehaftpflicht in Deutschland variieren stark zwischen den Bundesländern. Während in einigen Regionen eine gesetzliche Pflicht besteht, ist sie in anderen Bundesländern nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Hier ein Überblick über die Situation in den einzelnen Bundesländern:

Bundesländer mit verpflichtender Hundehaftpflicht

  • Berlin: Hundehalter:innen sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abzuschließen, unabhängig von der Rasse.
  • Hamburg: Ähnlich wie in Berlin müssen alle Hundehalter:innen eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Niedersachsen: Seit 2011 besteht hier eine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer:innen.
  • Schleswig-Holstein: Hier gilt ebenfalls eine generelle Versicherungspflicht für alle Hundehalter:innen.
  • Thüringen: Eine Versicherung ist verpflichtend für die Haltung aller Hunde.
  • Nordrhein-Westfalen (NRW): In NRW müssen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von über 20 kg (die sogenannte „40/20-Regel“) sowie Listenhunde versichert werden.

Bundesländer mit verpflichtender Haftpflicht für bestimmte Hunde

  • Baden-Württemberg: Die Haftpflicht ist nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben.
  • Bayern: Ähnliche Regelung wie in Baden-Württemberg; Listenhunde unterliegen der Versicherungspflicht.
  • Hessen: Für gefährliche Hunderassen und auffällige Tiere ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
  • Rheinland-Pfalz: Eine Versicherungspflicht gilt nur für als gefährlich eingestufte Hunde.
  • Sachsen-Anhalt: Für Listenhunde ist eine Haftpflicht obligatorisch.

Bundesländer ohne generelle Versicherungspflicht

  • Mecklenburg-Vorpommern: Es gibt keine allgemeine Pflicht, aber eine Versicherung wird empfohlen, insbesondere für größere oder gefährliche Hunde.
  • Brandenburg: Keine gesetzliche Pflicht, außer für gefährliche Hunde.
  • Sachsen: Keine allgemeine Pflicht, aber Listenhunde müssen versichert sein.
  • Bremen: Hier besteht keine flächendeckende Versicherungspflicht.
  • Saarland: Keine generelle Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.

Empfehlung: Versicherungsschutz für alle Hundehalter:innen

Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Pflicht ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht dringend anzuraten. Schäden, die ein Hund verursachen kann, können schnell in die Millionenhöhe gehen, vor allem bei Personenschäden oder umfangreichen Vermögensschäden.

Zusammenfassung und Tipps

  1. Informieren Sie sich lokal: Die genauen Vorschriften unterscheiden sich innerhalb der Bundesländer, insbesondere in Städten und Gemeinden.
  2. Versicherung als Sicherheit: Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht schützt eine Hundehaftpflicht Ihr Vermögen vor hohen Schadenersatzansprüchen.
  3. Zusätzlicher Schutz: Ergänzen Sie den Schutz durch eine Tierkrankenversicherung, um auch bei Tierarztkosten auf der sicheren Seite zu sein.

Durch die unterschiedlichen Regelungen ist es wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Bundesland zu informieren, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich meinen Hund versichern, wenn er klein und ungefährlich ist?
Ja, eine Hundehaftpflichtversicherung ist auch für kleine Hunde sinnvoll, da diese ebenfalls Schäden verursachen können. Beispielsweise kann ein kleiner Hund ein Möbelstück beschädigen oder eine Passantin oder einen Passanten zu Fall bringen. In einigen Bundesländern wie Berlin oder Hamburg gilt die Versicherungspflicht unabhängig von der Größe oder Rasse des Hundes. Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, schützt die Versicherung Sie vor den finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Schadenfällen.

2. Was passiert, wenn mein Hund von einer anderen Person geführt wird?
Die Hundehaftpflicht greift in der Regel auch, wenn der Hund von einer anderen Person geführt wird, solange dies mit Ihrem Einverständnis geschieht. Das kann zum Beispiel bei Hundesittern oder Freund:innen der Fall sein. Einige Versicherungen haben jedoch Einschränkungen oder Auflagen für Personen, die nicht im selben Haushalt leben. Es empfiehlt sich, dies in den Versicherungsbedingungen zu prüfen, insbesondere wenn der Hund häufig von anderen Personen ausgeführt wird.

3. Sind Schäden durch Welpen ebenfalls abgedeckt?
Ja, Welpen sind meist über die Haftpflichtversicherung der Mutterhündin abgedeckt, zumindest für die ersten Lebensmonate. Manche Versicherungen bieten eine automatische Mitversicherung des Nachwuchses bis zu einem bestimmten Alter an (oft 6 oder 12 Monate). Falls der Welpe in dieser Zeit an eine neue Halterin oder einen neuen Halter übergeht, sollte dieser eine eigene Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen.

4. Werden Schäden an Mietwohnungen oder Ferienunterkünften abgedeckt?
Viele Hundehaftpflichtversicherungen schließen sogenannte Mietsachschäden ein, also Schäden, die der Hund an gemieteten Objekten verursacht, wie z. B. in Ferienwohnungen oder Mietwohnungen. Ein typisches Beispiel ist das Zerkratzen von Parkett oder das Zerbeißen eines Möbelstücks. Da nicht alle Versicherungen Mietsachschäden automatisch abdecken, sollte dieser Punkt vor Abschluss der Police geprüft werden. Manche Anbieter verlangen dafür einen kleinen Aufpreis.

5. Kann die Versicherung gekündigt werden, wenn mein Hund einen Schaden verursacht hat?
Ein einzelner Schadenfall führt in der Regel nicht zur Kündigung des Vertrags durch die Versicherung. Die Hundehaftpflicht ist dafür da, solche Fälle abzudecken. Sollte es jedoch wiederholt zu Schäden kommen oder Anzeichen für einen Missbrauch der Police bestehen, könnte die Versicherung das Vertragsverhältnis aufkündigen. In diesem Fall kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden.

6. Deckt die Versicherung auch unberechtigte Forderungen ab?
Ja, ein wichtiger Bestandteil der Hundehaftpflichtversicherung ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Schadenansprüche abwehrt, indem sie die Sachlage prüft und bei Bedarf rechtliche Schritte einleitet. Sollte sich ein Anspruch als unbegründet herausstellen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Abwehr, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.

7. Greift die Versicherung auch im Ausland?
Viele Hundehaftpflichtversicherungen bieten Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, oft für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten. Dies ist besonders wichtig für Urlaubsreisen oder temporäre Auslandsaufenthalte. Bei längeren Auslandsaufenthalten oder Reisen außerhalb Europas ist es ratsam, die Bedingungen der Police genau zu prüfen und gegebenenfalls einen erweiterten Schutz zu vereinbaren.

8. Was passiert, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, aber mein Hund beteiligt ist?
Wenn ein Schaden entsteht, bei dem Ihr Hund beteiligt ist, aber nicht alleinige Ursache war (z. B. ein anderer Hund provoziert Ihren Hund), prüft die Versicherung die Haftungsfrage. Sollte Ihr Hund rechtlich keine Schuld tragen, wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche ab. Falls eine Mitschuld besteht, übernimmt sie die anteilige Haftung.

9. Sind Schäden an anderen Haustieren abgedeckt?
Einige Policen decken Schäden, die Ihr Hund an fremden Haustieren verursacht, z. B. in einem Tierheim oder bei einem Besuch, ab. Schäden an Tieren innerhalb des eigenen Haushalts sind in der Regel nicht abgedeckt.

10. Kann ich mehrere Hunde in einer Police versichern?
Ja, viele Versicherer bieten die Möglichkeit, mehrere Hunde in einer Police zu versichern. Dabei gibt es oft Preisnachlässe für den zweiten und jeden weiteren Hund. Dies kann besonders für Mehrhundehalter:innen attraktiv sein.