Hundeführerschein in NRW – alles, was Hundehalter wissen müssen

Der Hundeführerschein (amtlich: Sachkundenachweis oder Nachweis der Sachkunde) ist vielen Hundehalterinnen und Hundehaltern ein Begriff. Da das Hundegesetz Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zum Besitz eines Hundeführerscheins. Auch im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezielle Regelungen und Anforderungen, die Hundehalter:innen beachten sollten. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Hundeführerschein in NRW und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Für welche Hunde brauche ich einen Hundeführerschein in NRW?

Allgemeine Regelungen in Nordrhein-Westfalen

Hundetraining fördert verantwortungsvolle Kommunikation

Im Bundesland NRW existiert keine generelle Pflicht für alle Hundehalter, einen Hundeführerschein zu absolvieren. Jedoch gibt es spezielle Vorgaben für bestimmte Rassen und Größenordnungen von Hunden. Besonders betroffen sind Halter sogenannter „20/40-Hunde" sowie gefährlicher Hunde nach § 3 LHundG NRW.

Was sind 20/40-Hunde?

In Nordrhein-Westfalen gelten Hunde als „20/40-Hunde“, wenn sie ausgewachsen mindestens 20 kg schwer sind oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm aufweisen. Für diese Hunde ist ein Sachkundenachweis verpflichtend.

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW

Als gefährlich eingestufte Hunde und Hunde bestimmter Rassen unterliegen nach dem Landeshundegesetz NRW (§ 3 und § 10 LHundG NRW) besonderen Bestimmungen.

●      Gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

●      Als Hunde bestimmter Rassen gelten gemäß § 10 LHundG NRW Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Halter dieser Hunde sind in NRW stets verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Ist ein Hundeführerschein Pflicht in NRW?

Gesetzliche Verpflichtungen

Obwohl der Begriff Hundeführerschein umgangssprachlich genutzt wird, sieht das Gesetz in NRW explizit einen sogenannten „Sachkundenachweis“ vor. Diesen Nachweis müssen alle Halter der „20/40-Hunde“, von „bestimmten Hunderassen“ und als gefährlich eingestuften Rassen vorlegen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Leinenpflicht und Bußgelder

Die fehlende Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Behörden können zusätzlich Maßnahmen wie Leinen- oder Maulkorbzwang verordnen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Was ist ein Sachkundenachweis?

Bedeutung des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis bescheinigt, dass der Hundehalter über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um seinen Hund sicher und verantwortungsvoll zu führen. Er soll gewährleisten, dass Hundehalter die Verhaltensweisen ihrer Tiere erkennen und richtig auf sie reagieren können.

Inhalte des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis umfasst in NRW sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Hundehalter lernen unter anderem etwas über Hundeverhalten, Erziehung, rechtliche Vorschriften und artgerechte Haltung.

Wie läuft ein Sachkundenachweis für Hunde in NRW ab?

Der theoretische Teil

Der theoretische Teil der Hundeprüfung ist eine spannende Reise in die Welt des Hundeverständnisses. Mit Fragebögen und meist interaktiven Multiple-Choice-Fragen – ob online oder an zugelassenen Prüfungsorten – werden Hundehalterinnen und Hundehalter aufgefordert, ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Dabei stehen nicht nur rechtliche Aspekte im Vordergrund, sondern vor allem die tiefe Verbundenheit zwischen Mensch und Hund.
Die Prüfung umfasst wesentliche Bereiche: vom einfühlsamen Deuten der Körpersprache über grundlegende Erziehungsprinzipien bis hin zum sicheren Umgang mit dem Vierbeiner. Einige Anbieter bringen zusätzlich Fallbeispiele mit, die das theoretische Wissen lebensnah und praxisorientiert ergänzen.

Der praktische Teil

Im praktischen Teil wird die besondere Beziehung zwischen Hundehalter und Hund sichtbar.
Dabei stehen Sicherheit und soziales Miteinander im Vordergrund: Wie verhält sich der Hund in belebten Stadtszenen, auf Parkwegen oder bei der Begegnung mit anderen Hunden und Menschen? Die Prüfung ist eine wunderbare Gelegenheit, die Kommunikation und das Vertrauen zwischen Mensch und Hund zu vertiefen und zu zeigen, dass man gemeinsam eine harmonische Einheit bildet.

Prüfungsvorbereitung für die Sachkundeprüfung Hund

Wo bekomme ich Hilfestellung für die Sachkundeprüfung?

Eine gründliche Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist für ein erfolgreiches Bestehen unerlässlich. Empfehlenswert sind daher Vorbereitungskurse, die häufig von Hundeschulen, Tierärzten oder spezialisierten Institutionen angeboten werden. Diese Kurse bieten fundiertes theoretisches Wissen und praktische Übungen, die gezielt auf die beiden Prüfungsteile vorbereiten.

Wie bereite ich mich selbständig zu Hause auf die Sachkundeprüfung vor?

Für eine optimale Vorbereitung empfiehlt sich die intensive Nutzung von Übungsmaterialien und Fragebögen. Viele Prüfungsinstitutionen bieten Lernmaterialien und Beispieltests an, die einen realistischen Einblick in die Prüfung ermöglichen. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, den eigenen Hund gezielt in Alltagssituationen zu trainieren und dabei professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wie teuer ist ein Hundeführerschein in NRW?

Kostenüberblick

Die Gesamtkosten für einen Sachkundenachweis variieren je nach Prüfstelle und Region. Üblicherweise bewegen sich die Gebühren zwischen 30 und 100 Euro für die theoretische und zwischen 50 und 150 Euro für die praktische Prüfung.

Zusätzliche Gebühren

Neben den Prüfungsgebühren können noch Kosten für Vorbereitungskurse entstehen, die allerdings freiwillig sind und stark variieren können.

Was erwartet Hundehalter in der Prüfung?

Hunde und Menschen haben eine besondere Beziehung

Anforderungen der Theorieprüfung

Die Theorieprüfung umfasst Fragen zu verschiedenen Themenbereichen wie Tierschutz, Hundeverhalten, rechtliche Regelungen sowie Haltung und Pflege. Das Bestehen der Theorieprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.

Anforderungen der Praxisprüfung

Die praktische Prüfung erfolgt meist in realistischen Alltagsszenarien. Hundehalter:innen müssen zeigen, dass sie ihren Hund in unterschiedlichen Situationen sicher kontrollieren können. Hierzu zählen Begegnungen mit Passanten, Radfahrern, anderen Hunden sowie Verkehrsübungen und Rückruftraining.

Wo lege ich die praktische Prüfung ab?

Für große Hunde (40/20) können Sie die Sachkundeprüfung bei jedem niedergelassenen Tierarzt ablegen.
Für Hunde bestimmter Rassen kann die Sachkundebescheinigung auch von einem anderen anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

Halter von gefährlichen Hunden müssen die Sachkundeprüfung beim Fachbereich
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
ablegen.

Wie lange gilt ein Hundeführerschein in NRW?

Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt lebenslang. Das bedeutet, dass Halter diesen Nachweis nur einmal erbringen müssen und keine regelmäßige Erneuerung notwendig ist.

Ausnahmefälle

Sollte jedoch ein Halter gegen Auflagen verstoßen oder sein Hund auffällig werden, können Behörden einen erneuten Sachkundenachweis anordnen.

Kann ich den Hundeführerschein online absolvieren?

Möglichkeiten der Online-Prüfung

Eine komplette Online-Abwicklung des Sachkundenachweises ist in NRW derzeit nicht möglich. Die theoretische Prüfung kann jedoch in bestimmten Fällen online vorbereitet oder durchgeführt werden. Dies variiert allerdings stark nach Anbieter.

Praktische Prüfung vor Ort verpflichtend

Die praktische Prüfung findet in jedem Fall in Präsenz statt, da hier der verantwortungsvolle Umgang mit dem Hund in realen Situationen beurteilt werden muss.

Fazit

Der Sachkundenachweis, auch bekannt als Hundeführerschein, ist mehr als nur eine behördliche Pflicht. Er ist eine wunderbare Gelegenheit, die besondere Beziehung zwischen Mensch und Hund zu vertiefen. Er trägt dazu bei, dass Hundehalter:innen verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten können. Obwohl nicht alle Hundehalter in NRW verpflichtet sind, ist das Absolvieren des Sachkundenachweises insbesondere für Halter größerer und bestimmter Rassen Pflicht und fördert eine harmonische Koexistenz von Mensch und Hund.

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Quellen:

– Merkblatt zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundg NRW): Liste gefährlicher Hunderassen und Anforderungen Sachkundenachweis

https://www.geilenkirchen.de/cache/dl-Merkblatt-zum-Landeshundegesetz

– Hundegesetz Nordrhein-Westfalen

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen

– Sachkundenachweis für gefährliche Hunde

https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail

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