Was ändert sich für Hundebesitzer ab 2023?
Ab 2023 treten einige Änderungen für Hundebesitzer:innen gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Hier sind einige der wesentlichen Änderungen:
- Anwendung neuer Vorschriften: Bestimmte Abschnitte der Verordnung, wie beispielsweise § 2 Absatz 2, sowie die §§ 3 und 7, werden ab dem 1. Januar 2023 in einer neuen Fassung gelten.
- Anforderungen an Zwingerhaltung und Anbindehaltung: Es werden spezifische Anforderungen an die Zwingerhaltung und Anbindehaltung von Hunden festgelegt, die ab 2023 gelten.
- Ausstellungsverbot: Es wird ein Verbot für die Ausstellung von Hunden eingeführt, deren Körperteile tierquälerisch amputiert wurden oder bei denen erblich bedingte Gesundheitsprobleme auftreten, die mit Leiden verbunden sind.
- Definition von Qualzucht: Es wird eine Definition von Qualzucht eingeführt, die bestimmte genetische Merkmale oder körperliche Eigenschaften betrifft, die Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Hunden verursachen können.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Es werden Strafen für Verstöße gegen die Verordnung festgelegt, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können.
Es ist wichtig für Hundebesitzer:innen, sich über diese Änderungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten, um das Wohl ihrer Hunde zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wie viel Auslauf muss es geben? Kein Gassi-Gesetz
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung muss einem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Die genaue Dauer und Länge des Auslaufs werden jedoch nicht explizit festgelegt, sondern es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Auslauf ausreichend sein muss. Es liegt im Ermessen des Hundehalters, sicherzustellen, dass der Hund genügend Bewegung im Freien erhält, um seinen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Sind Zwingerhaltung und Anbindehaltung erlaubt?
Zwingerhaltung und Anbindehaltung sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch gibt es in dem Gesetz klare Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
- Zwingerhaltung: Ein Hund darf in einem Zwinger gehalten werden, der den Anforderungen der Verordnung entspricht. Dies umfasst die Bereitstellung einer ausreichend großen und sicheren Umgebung, angemessene hygienische Bedingungen, eine gesunde Umgebungstemperatur und die Gewährleistung von Bewegungsfreiheit und sozialen Kontakten.
- Anbindehaltung: Hunde dürfen grundsätzlich nicht angebunden gehalten werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, wie zum Beispiel bei der Begleitung einer Betreuungsperson während bestimmter Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird. In solchen Fällen gelten spezifische Anforderungen an die Länge und Sicherheit der Anbindung sowie die Verwendung von geeignetem Anbindematerial.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zwingerhaltung und Anbindehaltung bestimmten Auflagen und Einschränkungen unterliegen, um sicherzustellen, dass das Wohl des Hundes gewahrt wird. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Vorschriften für Züchter im neuen Tierschutzgesetz
Hundezüchter:innen müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt sind. Einige dieser Bedingungen umfassen:
- Bereitstellung einer geeigneten Umgebung: Hundezüchter:innen müssen sicherstellen, dass die Umgebung, in der die Hunde gehalten werden, den Anforderungen an Platz, Sicherheit, Sauberkeit und Schutz vor den Elementen entspricht. Räume, die nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, müssen einen freien Blick aus dem Raum gewährleisten. Nicht beheizbare Räume müssen über eine Schutzhütte verfügen.
- Gesundheitliche Versorgung: Die Hunde müssen angemessene medizinische Versorgung erhalten, einschließlich regelmäßiger tierärztlicher Untersuchungen, Impfungen und Behandlungen gegen Parasiten.
- Artgerechte Unterbringung: Die Hunde müssen in einer Umgebung gehalten werden, die ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen entspricht, einschließlich ausreichendem Auslauf und Sozialkontakt. Ein gewerbsmäßiger Züchter muss eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen, die über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Diese Person darf bis zu drei Hündinnen mit Welpen beaufsichtigen.
- Vermeidung von Qualzucht: Züchter:innen dürfen keine Hunde züchten, die bestimmte erbliche Krankheiten, Qualzuchtmerkmale oder genetische Defekte aufweisen, die das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen könnten.
- Sozialisierung und Training: Züchter:innen sollten sicherstellen, dass die Welpen sozialisiert und auf ein Leben als Haustier vorbereitet werden, einschließlich angemessener Interaktion mit Menschen und artgemäßer Kontakt mit Artgenossen.
- Dokumentation und Kennzeichnung: Züchter:innen müssen Aufzeichnungen über ihre Zuchthunde und Welpen führen und sicherstellen, dass die Welpen korrekt gekennzeichnet und registriert sind.
- Einhaltung von rechtlichen Vorschriften: Züchter:innen müssen alle geltenden Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Zucht von Hunden einhalten, einschließlich der Tierschutzgesetze und -verordnungen.
Die genauen Anforderungen können je nach Land und Region variieren, daher ist es wichtig, dass Hundezüchter die örtlichen Vorschriften kennen und einhalten.
Definition von Qualzucht
Qualzucht bezieht sich auf die gezielte Zucht von Tieren mit genetischen Merkmalen, die zu gesundheitlichen Problemen oder Beeinträchtigungen führen können. Im Falle von Hunden beinhaltet Qualzucht die Selektion bestimmter Merkmale, die zu anatomischen oder physiologischen Defekten führen können, wie z. B. extrem kurze Nasen (Brachyzephalie) bei bestimmten Hunderassen, übermäßige Hautfalten, verkürzte Gliedmaßen oder übermäßige Größe, die zu Haltungsproblemen und gesundheitlichen Einschränkungen führen können. Qualzucht führt oft zu Tierleid und Gesundheitsproblemen bei den Tieren und wird daher aus ethischen Gründen und im Sinne des Tierschutzes vielfach kritisiert und in vielen Ländern gesetzlich reguliert oder sogar verboten.
Die Verordnung verbietet das Ausstellen oder Veranstalten von Ausstellungen mit Hunden, die bestimmte Qualzuchtmerkmale aufweisen. Dazu gehören unter anderem Körperteile, die tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden, erblich bedingte Verhaltensstörungen oder anatomische Merkmale, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen. Qualzucht wird somit durch verschiedene Bestimmungen der Verordnung untersagt.
Tierschutzverordnung verbietet Stachelhalsband
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung sind Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung, Erziehung oder beim Training von Hunden verboten. Diese Art von Halsbändern kann dem Hund Schmerzen zufügen und wird daher als tierschutzwidrig betrachtet. Stattdessen werden andere Methoden zur Ausbildung und Erziehung von Hunden empfohlen, die keine Schmerzen verursachen.
Als tierschutzgerechte Alternativen zu Stachelhalsbändern werden positive Trainingsmethoden empfohlen, die auf Belohnung und positiver Verstärkung basieren. Dazu gehören Methoden wie:
- Clicker-Training: Hierbei wird ein Clicker als Signal verwendet, um gewünschtes Verhalten des Hundes zu markieren, und anschließend wird der Hund belohnt. Der Hund lernt, dass das markierte Verhalten mit einer Belohnung verbunden ist.
- Belohnungsbasiertes Training: Dies umfasst die Verwendung von Leckerlis, Spielzeug oder Lob als Belohnung für gewünschtes Verhalten. Der Hund lernt durch positive Verstärkung, welches Verhalten erwünscht ist.
- Positive Verstärkung: Gewünschtes Verhalten wird verstärkt, indem der Hund für das richtige Verhalten belohnt wird. Dies kann durch Leckerlis, Spielzeug oder Lob erfolgen.
- Konsequente Anwendung von Kommandos: Es sollten klare und einfache Kommandos, die der Hund leicht verstehen kann, verwendet werden. Durch konsequente Anwendung und Belohnung lernt der Hund, auf diese Kommandos zu reagieren.
Diese Methoden fördern eine positive Beziehung zwischen Mensch und Hund und tragen dazu bei, das Verhalten des Hundes auf eine freundliche und respektvolle Weise zu formen, ohne Schmerz oder Angst zu verursachen.
Wie lange darf man einen Hund allein lassen?
Es gibt keine festgelegte maximale Zeitdauer, wie lange ein Hund allein gelassen werden darf, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des Alters des Hundes, seiner Gesundheit, seiner Trainingsstufe und seinen individuellen Bedürfnisse. Allgemein gilt jedoch, dass Hunde sozial orientierte Tiere sind und nicht lange allein gelassen werden sollten.
Für erwachsene Hunde, die bereits an das Alleinsein gewöhnt sind, kann eine Abwesenheit von vier bis sechs Stunden in der Regel akzeptabel sein, sofern der Hund vorher ausreichend Bewegung, mentale Stimulation und die Möglichkeit zur Entleerung seiner Blase hatte.
Für Welpen oder junge Hunde ist die Zeit, die sie allein verbringen können, kürzer. Welpen können in der Regel nur ein paar Stunden allein bleiben, da sie häufiger Bedürfnisse wie Fütterung, Entleerung und soziale Interaktion haben.
Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und das Verhalten des Hundes zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass er während der Abwesenheit genügend Beschäftigung, Komfort und Sicherheit hat. Wenn ein Hund über längere Zeiträume allein gelassen wird, kann dies zu Angst, Stress und Verhaltensproblemen führen. In solchen Fällen sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Hund während der Abwesenheit betreut wird, z. B. durch einen Hundesitter, Hundetagesstätte oder andere Betreuungsoptionen.
Welche Regelungen gelten für Arbeitshunde?
Es gelten bestimmte Bedingungen für die Haltung von Arbeitshunden, um ihr Wohl und ihre Sicherheit zu gewährleisten:
- Unterbringung: Die Unterbringung von Arbeitshunden muss den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Dies umfasst die Bereitstellung einer angemessenen Unterkunft, die den Bedürfnissen des Hundes nach Bewegung, Ruhe und Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen entspricht.
- Gesundheitliche Versorgung: Arbeitshunde müssen regelmäßig tierärztlich untersucht und versorgt werden, um sicherzustellen, dass sie gesund sind und ihre Arbeit sicher ausführen können.
- Ernährung: Die Betreuungsperson ist dafür verantwortlich, dass Arbeitshunde eine ausgewogene und angemessene Ernährung erhalten, die ihren energetischen Bedürfnissen und ihrem Aktivitätslevel entspricht. Auch Wasser muss in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
- Training und Ausbildung: Arbeitshunde müssen angemessen trainiert und ausgebildet werden, um die Anforderungen ihrer Tätigkeit zu erfüllen. Dies sollte auf eine respektvolle und gewaltfreie Weise erfolgen.
- Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen für Arbeitshunde müssen sicher sein und den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen.
- Soziale Interaktion: Arbeitshunde sollten die Möglichkeit haben, soziale Interaktionen mit anderen Hunden und Menschen zu haben, wenn dies mit ihrer Arbeit vereinbar ist.
zu lesen :
Es ist wichtig, dass Arbeitshunde unter Bedingungen gehalten werden, die ihr Wohl und ihre Sicherheit gewährleisten, während sie ihre Aufgaben ausführen.