Vor allem für die oftmals auf den Rasselisten aufgeführten “gefährlichen” Hunderassen gelten deutlich strengere Regeln hinsichtlich der Auflagen, beispielsweise für Leinenpflichten oder Sachkundenachweise:
So gilt in jedem Bundesland Deutschlands grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde der jeweiligen Liste. In Nordrhein-Westfalen gilt diese sogar für Hunde ab einer gewissen Größe. Außerdem müssen interessierte Halter:innen solcher Hunde in jedem Land ihre Qualifikation nachweisen, diese bestimmte Hunderasse halten zu dürfen. Beim Umfang dieser Listen bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den Ländern, daher ist es wichtig sich vor der Anschaffung eines Hundes umfassend über landesspezifische Verordnungen zu informieren.
Ausgehend von unserer Recherche bietet folgende Tabelle einen Überblick über die Rasselisten der Bundesländer und zeigt, wie umfangreich die einzelnen Länder ihre Listen führen: